Mitgliedsantrag

Es können drei Arten der Mitgliedschaft beantragt werden.

Jede Form der Mitgliedschaft gilt als Anwartschaft auf einen Garten. Der Wechsel zwischen den Mitgliedschaften ist möglich.

Zur Bildung von Gartengemeinschaften ist neben dem Abschluss einer Vollmitgliedschaft mindestens eine weitere Mitgliedschaft abzuschließen.

Wir erheben keine Aufnahmegebühr, stellen aber auch bei unterjährigem Eintritt den vollen Jahresbeitrag in Rechnung.


1. Vollmitglied – 35 Euro Jahresbeitrag
Dies ist die Basismitgliedschaft und Voraussetzung für das Unterzeichnen eines Pachtvertrags. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen. Zusätzlich können Leistungen des Landesverbands, die sich speziell an Pächter richten, in Anspruch genommen werden. Dazu zählen z.B. Versicherungen rund um die Gartenarbeit und die Verbandszeitschrift.


2. Familienmitglied – 15 Euro Jahresbeitrag
Partner eines Vollmitglieds und deren jeweiligen Familienmitglieder ersten Grades können die günstigere Familienmitgliedschaft abschließen. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen.


3. Fördermitglied – 25 Euro Jahresbeitrag
Diese Mitgliedschaft ist ein Angebot an alle, die den Verein unterstützen, aber nicht aktiv mitwirken wollen. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen. Im Unterschied zu den anderen Mitgliedschaften ist ein Fördermitglied von der „tätigen Mithilfe“ befreit und besitzt kein Stimmrecht in den Gremien des Vereins.


Darüber hinaus gibt es die beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft, die vom Verein an Personen verliehen wird, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben.


Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder finden Sie in unserer Satzung und in unserer Gartenordnung.