Es können drei Arten der Mitgliedschaft beantragt werden:
1. Fördermitgliedschaft für Freunde des Vereins
2. Vollmitgliedschaft für Gärtner
3. Familienmitgliedschaft für Angehörige von Gärtnern
Zusätzliche Informationen zu den einzelnen Mitgliedschaften entnehmen Sie bitte den Beschreibungen weiter unten. Details über Rechte und Pflichten unserer Mitglieder finden Sie in unserer Satzung und in unserer Gartenordnung.
Für die Bildung von Gartengemeinschaften ist neben der Vollmitgliedschaft des Pächters mindestens eine weitere Mitgliedschaft für Mitwirkende erforderlich.
Wir erheben keine Aufnahmegebühr, stellen aber auch bei unterjährigem Eintritt den vollen Mitgliedsbeitrag für das aktuelle Kalenderjahr in Rechnung.
1. Fördermitglied – 25 Euro Jahresbeitrag
Diese Mitgliedschaft richtet sich an alle, die den Verein unterstützen möchten, ohne aktiv mitzuwirken. Sie berechtigt zur Nutzung aller Vereinsangebote. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedschaften ist ein Fördermitglied von der „tätigen Mithilfe“ befreit und besitzt kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
2. Vollmitglied – 40 Euro Jahresbeitrag
Dies ist die Basismitgliedschaft und Voraussetzung für das Unterzeichnen eines Pachtvertrags. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen. Zusätzlich können Leistungen des Landesverbands, die sich speziell an Pächter richten, in Anspruch genommen werden. Dazu zählen z.B. Versicherungen rund um die Gartenarbeit und die Verbandszeitschrift.
3. Familienmitglied – 15 Euro Jahresbeitrag
Partner eines Vollmitglieds und deren jeweiligen Familienmitglieder ersten Grades können die günstigere Familienmitgliedschaft abschließen. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen.
Darüber hinaus gibt es die beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft, die vom Verein an Personen verliehen wird, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben.