Es können drei Arten der Mitgliedschaft beantragt werden.
Jede Form der Mitgliedschaft gilt als Anwartschaft auf einen Garten. Der Wechsel zwischen den Mitgliedschaften ist möglich.
Zur Bildung von Gartengemeinschaften ist neben dem Abschluss einer Vollmitgliedschaft mindestens eine weitere Mitgliedschaft abzuschließen.
Wir erheben keine Aufnahmegebühr, stellen aber auch bei unterjährigem Eintritt den vollen Jahresbeitrag in Rechnung.
1. Vollmitglied – 35 Euro Jahresbeitrag
Dies ist die Basismitgliedschaft und Voraussetzung für das Unterzeichnen eines Pachtvertrags. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen. Zusätzlich können Leistungen des Landesverbands, die sich speziell an Pächter richten, in Anspruch genommen werden. Dazu zählen z.B. Versicherungen rund um die Gartenarbeit und die Verbandszeitschrift.
2. Familienmitglied – 15 Euro Jahresbeitrag
Partner eines Vollmitglieds und deren jeweiligen Familienmitglieder ersten Grades können die günstigere Familienmitgliedschaft abschließen. Sie berechtigt alle Angebote des Vereins wahrzunehmen.
3. Fördermitglied – 25 Euro Jahresbeitrag
Diese Mitgliedschaft richtet sich an alle, die den Verein unterstützen möchten, ohne aktiv mitzuwirken. Sie berechtigt zur Nutzung aller Vereinsangebote. Im Gegensatz zu anderen Mitgliedschaften ist ein Fördermitglied von der „aktiven Mithilfe“ befreit und besitzt kein Stimmrecht in den Vereinsgremien.
Darüber hinaus gibt es die beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft, die vom Verein an Personen verliehen wird, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben.
Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten unserer Mitglieder finden Sie in unserer Satzung und in unserer Gartenordnung.